Autor:in
Kein Autor oder Urheber
Ratgeber-Autorin
35 Werke im Vergleich
Autor (von lateinisch auctor „Urheber, Schöpfer, Förderer, Veranlasser“), weiblich Autorin, auch Verfasser (bzw. Verfasserin), bezeichnet eine Person, die ein Werk erschaffen hat. Diese Person hat die Autorschaft an ihrem Werk (siehe auch Anerkennung der Urheberschaft, Mehrautorenschaft, Schöpfungshöhe). Autoren sind Urheber von Werken. Meistens handelt es sich dabei um sprachliche Werke, Literatur oder Texte, die den Gattungen Epik, Dramatik und Lyrik oder der Fach- und Sachliteratur zugeordnet werden. Die Werke können illustriert sein und mehr Bilder als Text enthalten, beispielsweise Bilderbücher, Comics oder Fotoromane. Für die Autoren literarischer Werke hat sich die Bezeichnung Schriftsteller bzw. Lyriker etabliert. Daneben und mit ähnlich rechtlicher Bedeutung werden auch Urheber von nicht-literarischen Werken als „Autoren“ bezeichnet, etwa von Software, Musik, Kunst, Fotografie oder Filmkunst. Erfinder von modernen Gesellschaftsspielen (Autorenspiele: englisch German-style games „Spiele im deutschen Stil“) werden als „Spieleautor“ bezeichnet. Im Regelwerk der Zoologie (Tierkunde) gilt traditionellerweise der Erstbeschreiber einer Tierart als ihr eigentlicher „Autor“.
Verifiziert am 28.7.2026. Quelle: Wikipedia (CC BY-SA).


































