
Die Allgemeine Laufbahnverordnung Schleswig-Holstein (ALVO) vom 19. Mai 2009 regelt die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land. Sie definiert Einstiegsämter, Aufstiegs- und Durchstiegsregelungen sowie die Voraussetzungen für die Laufbahnbefähigung. Zudem legt sie Anforderungen an Beurteilungen, Fort- und Weiterbildung fest. Die ALVO dient der strukturierten Karriereplanung im öffentlichen Dienst.
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