
von Ronny Studier
Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG) Vollzitat nach RedR: Bayerisches Disziplinargesetz (BayDG) vom 24. Dezember 2005 (GVBl. S. 665, BayRS 2031-1-1-F), das zuletzt durch 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 724) geändert worden ist. Rechtsstand: 23. Dezember 2019 Inhalt: Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen Teil 2 - Disziplinarmaßnahmen Teil 3 - Behördliches Disziplinarverfahren Abschnitt 1 - Einleitung, Ausdehnung und Beschränkung Abschnitt 2 - Durchführung Abschnitt 3 - Abschlussentscheidung Abschnitt 4 - Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen Teil 4 - Gerichtliches Disziplinarverfahren Abschnitt 1 - Disziplinargerichtsbarkeit Abschnitt 2 - Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgericht Unterabschnitt 1 - Klageverfahren Unterabschnitt 2 - Besondere Verfahren Abschnitt 3 - Disziplinarverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof Unterabschnitt 1 - Berufung Unterabschnitt 2 - Beschwerde Abschnitt 4 - Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens Abschnitt 5 - Kostenentscheidung im gerichtlichen Disziplinarverfahren Teil 5 - Unterhaltsbeitrag, Unterhaltsleistung und Begnadigung Teil 6 - Übergangs- und Schlussbestimmungen
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