
von Wilfried Ahrens
Im Bundesgesetzblatt heißt es wörtlich: 17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit 12 Abs. 2, nach 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6, 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5“ durch die Angabe „ 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit 12 Abs. 2, nach 12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4, 15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5“ ersetzt. In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine Gelegenheitsbrusttätowierte, lernt so manchen Leidenden Oberstaatsanwalt kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr. Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.
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