
von Stefan Gnehrich
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte - Weltgeschichte - Frühgeschichte, Antike, Note: 2,3, Technische Universität Dresden (Institut für Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: "Das ganze Leben ist eine Knechtschaft. Deshalb muß man sich an seine Lage gewöhnen und so wenig wie möglich darüber klagen, was sie aber angenehmes an sich hat, ergreifen." Bereits der römische Philosoph und Staatsmann Seneca beschrieb das gesamte Leben des Menschen als Unterjochung, mit welcher sich der Mensch besser arrangieren sollte. So ist es nicht verwunderlich, dass die Sklaverei der Antike auch in der Geschichtswissenschaft der Gegenwart eine wichtige Position einnimmt und zum Verständnis der antiken Gesellschaft beiträgt. So ist jene Abhängigkeit des Menschen als Antagonist zur wichtigsten Eigenschaft gegenwärtiger westlicher Kulturgemeinschaften anzusehen, nämlich als Widersacher zur Freiheit des Menschen. Schon ein flüchtiger Blick in die ersten Seiten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland lässt erkennen, dass dem Bürger diverse Freiheiten, wie etwa die allgemeine Handlungsfreiheit oder die Meinungsfreiheit, gewährt werden und somit völlig neue Gestaltungsspielräume des Menschen eröffnet werden, welche im Spiegel der Antike zu betrachten sind. 1.1 Definition der SklavereiZunächst wird es aber notwendig, den Begriff der Sklaverei genauer zu umreisen. In der Geschichtswissenschaft kursieren verschiedene Definitionen zum Thema. So bezeichnet beispielsweise Wolfgang Kaese die Sklaverei als das "Eigentum an einem Menschen [...] und [...] die Reduktion des Menschen auf seine Arbeitskraft." Einig werden sich dennoch alle Autoren in der Charakteristik der Sklaven. So auch Norbert Brockmeyer, der die Sklaven als "Menschen ohne personale Rechte, die vielfach als Sache behandelt und angesehen wurden" , beschreibt. Ebenso weist Brockmeyer auf die zahlreichen Übergangsformen der Sklaverei hin, sodass dem Leser die Schwierigkeit einer allumfassenden Definition eröffnet wird. Abschließend zitiert Brockmeyer eine wohl treffende und zugleich beschwichtigende Arbeitsdefinition von Sklaverei, in welcher es heißt, dass die Sklaverei zu verstehen ist als "verschiedenste Formen stärkster Abhängigkeit eines Menschen von einem anderen, ohne daß der Begriff der Sklaverei mit einem eindeutigen und für alle seine vielfältigen Erscheinungsformen zutreffenden juristischen Inhalt gefüllt werden könnte." Demnach wird also eine Abhängigkeitsbeziehung mindestens zweier Menschen als das grundlegende Merkmal von Sklaverei angenommen.
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