
von Ronny Studier
Verordnung über die Einrichtung und Führung des Handelsregisters (Handelsregisterverordnung - HRV) Vollzitat: "Handelsregisterverordnung vom 12. August 1937 (RMBl 1937, 515), die zuletzt durch Artikel 44 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist" Rechtsstand: 10. August 2021 Inhalt: I. Einrichtung des Handelsregisters, Örtliche und sachliche Zuständigkeit II. Führung des Handelsregisters III. Verfahren bei Anmeldung, Eintragung und Bekanntmachung IV. Sondervorschriften für die Abteilungen A und B Abteilung A Abteilung B IVa. Vorschriften für das elektronisch geführte Handelsregister 1. Einrichtung des elektronisch geführten Handelsregisters 2. Anlegung des elektronisch geführten Registerblatts 3. Automatisierter Abruf von Daten 4. Ersatzregister und Ersatzmaßnahmen Anlage 1 (weggefallen) Anlage 2 (weggefallen) Anlage 3 (zu 33 Abs. 3) Muster für Bekanntmachungen Anlage 4 (zu 50 Abs. 1) Anlage 5 (zu 50 Abs. 1) Anlage 6 (zu 50 Abs. 1) Anlage 7 (zu 50 Abs. 1)
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