
Die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO) Baden-Württemberg regelt die Struktur und Durchführung der juristischen Ausbildung im Land. Sie umfasst das Studium mit der Ersten juristischen Prüfung, den Vorbereitungsdienst (Rechtsreferendariat) und die Zweite juristische Staatsprüfung. Die Verordnung legt Zuständigkeiten, Prüfungsmodalitäten und Übergangsvorschriften fest und dient der Sicherstellung einer qualifizierten juristischen Ausbildung.
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