
Das Landesstraßengesetz Rheinland‑Pfalz (LStrG) regelt Planung, Bau, Unterhaltung und Nutzung öffentlicher Straßen im Land. Es definiert Zuständigkeiten der Baulastträger für Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, legt Regeln für Widmung, Einziehung und Umstufung fest und regelt Sonder- und Gemeingebrauch. Zudem enthält es Vorgaben zu Straßenreinigung, Glätte‑ und Räumdienst sowie Entschädigungen bei Eingriffen.
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