
Die Landkreisordnung für Baden-Württemberg (LKrO) regelt die Struktur, Aufgaben und Organisation der Landkreise im Bundesland. Sie definiert die Rechtsstellung der Landkreise als Körperschaften des öffentlichen Rechts, legt die Zuständigkeiten der Kreistage und des Landrats fest und beschreibt die Verwaltungseinheiten sowie die Rechtsaufsicht durch das Land. Die LKrO dient der Sicherstellung einer effizienten und rechtssicheren kommunalen Selbstverwaltung auf Kreisebene.
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