
von Rebekka Bolz
Essay aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 2,3, Ruhr-Universität Bochum (Lehrstuhl für Kirchenrecht), Veranstaltung: Rechtlicher Rahmen religiösen Lehrens, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff Missio canonica meint ganz allgemein eine Bevollmächtigung durch die Kirche. Schon im CIC/1917 taucht der Begriff auch. Hier wird er verwand, um juristische Bezüge zwischen Diözesanbischof und der Person, die er zum kirchlichen Dienst beauftragt hat, festzulegen. Im CIC von 1983, die aktuelle Rechtsgrundlage, tritt der Begriff nicht auf. In der BRD wird der Begriff benutzt, wenn man davon spricht, dass ein Lehrer oder ei-ne Lehrerin die Zustimmung des Bischofs benötigt, um katholischen Religionsunterricht zu unterrichten. Die Einstellung erfolgt also nicht nur über den Staat.
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