
von Philipp Winkler
Die Arbeit untersucht die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der Europäischen Kommission, Verweisungsanträge nach Art. 22 VO (EG) 139/2004 auch dann anzunehmen, wenn der Zusammenschluss weder europäische noch nationale Schwellenwerte erreicht (»Silent Acquisition«). Eine Sekundärauswertung ökonomischer Studien zeigt, dass Übernahmen von umsatzschwachen Start-Ups keine derart gravierenden negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb haben, dass eine Erweiterung der Prüfungsbefugnisse der Kommission zweifelsfrei gerechtfertigt ist. Juristisch betrachtet ist die weite Auslegung von Art. 22 VO (EG) 139/2004 unvertretbar und überdies nicht mit europäischem Primärrecht vereinbar. Das Werk schließt mit einem vergleichenden Blick auf das im Veröffentlichungsprozess dieser Arbeit erschienene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Rechtssache Illumina/Grail, um Parallelen und Unterschiede zu den Überlegungen der Dissertation aufzuzeigen.
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