
von Michael Berger
Der Gemeinschaftsgesetzgeber hat insbesondere in den letzten Jahren rechtsfähige Einrichtungen geschaffen, ohne daß er sich dabei auf eine ausdrückliche Ermächtigung in den Gemeinschaftsverträgen stützten konnte. Beispiele hierfür sind das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante, die Europäische Agentur für die Beurteilung von Arzneimitteln in London und das Gemeinschaftliche Sortenamt in Angers. Nach einer kurzen Beschreibung der einzelnen Einrichtungen geht der Verfasser auf die Voraussetzungen ein, unter denen solche Organisationseinheiten gegründet und mit Gemeinschaftskompetenzen ausgestattet werden können. Besondere Aufmerksamkeit wird den durch die Gründung der Einrichtungen und die Übertragung von Gemeinschaftbefugnissen aufgeworfenen Rechtsschutz- und Haftungsfragen gewidmet. Im Bereich der außervertraglichen Haftung werden die Voraussetzungen dargestellt, unter denen die Einrichtungen Schadensersatz zu leisten haben, insbesondere auch die Probleme aufgrund der Konkurrenz von Schadensersatzansprüchen gegen die Gemeinschaft bzw. die Einrichtungen.
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