
von Ronny Studier
Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG) Vollzitat nach RedR: Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2006 (GVBl. S. 834, BayRS 2021-1/2-I), das zuletzt durch 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist. Rechtsstand: 09. März 2021 Inhalt: Erster Teil - Allgemeine Bestimmungen Abschnitt I - Wahlrecht, Stimmrecht Abschnitt II - Wahlorgane, Beschwerdeausschuss Abschnitt III - Vorbereitung und Durchführung der Wahl, Sicherung der Wahlfreiheit Zweiter Teil - Wahl der Gemeinderatsmitglieder und der Kreisräte Abschnitt I - Grundsätze Abschnitt II - Wahlvorschläge Abschnitt III - Verhältniswahl Abschnitt IV - Mehrheitswahl Dritter Teil - Wahl des ersten Bürgermeisters und des Landrats Abschnitt I - Grundsätze Abschnitt II - Wahlvorschläge, Wahlergebnis Vierter Teil - Annahme der Wahl, Amtsverlust Fünfter Teil - Überprüfung der Wahl Sechster Teil - Kosten, Wahlstatistik, Vollzugsvorschriften Siebter Teil - Schlussbestimmungen
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