
von Ronny Studier
Gesetz über die Leistungslaufbahn und die Fachlaufbahnen der bayerischen Beamten und Beamtinnen (Leistungslaufbahngesetz – LlbG) Vollzitat nach RedR: Leistungslaufbahngesetz (LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), das zuletzt durch Art. 10a des Gesetzes vom 9. April 2021 (GVBl. S. 150) geändert worden ist. Rechtsstand: 09. April 2021 Inhalt: Teil 1 - Allgemeines Teil 2 - Regelbewerber und Regelbewerberinnen Abschnitt 1 - Gemeinsame Vorschriften Unterabschnitt 1 - Prüfungen Unterabschnitt 2 - Vorbereitungsdienst Abschnitt 2 - Öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis Abschnitt 3 - Qualifikationserwerb für fachliche Schwerpunkte mit Vorbereitungsdienst Abschnitt 4 - Sonstiger Qualifikationserwerb für eine Fachlaufbahn Abschnitt 5 - Qualifikation von Bewerbern und Bewerberinnen aus Mitgliedstaaten Teil 3 - Andere Bewerber und Bewerberinnen Teil 4 - Dienstliche Beurteilung Teil 5 - Fortbildung Teil 6 - Schluss- und Übergangsvorschriften Anlage 1 (zu Art. 39) Anlage 2 (zu Art. 49)
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