
von Ronny Studier
Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) Vollzitat nach RedR: Bayerisches Rettungsdienstgesetz (BayRDG) vom 22. Juli 2008 (GVBl. S. 429, BayRS 215-5-1-I), das zuletzt durch 1 Abs. 167 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist. Rechtsstand: 26. März 2019 Inhalt: Erster Teil - Grundlagen Zweiter Teil - Organisation des öffentlichen Rettungsdienstes Abschnitt 1 - Allgemeines Abschnitt 2 - Ärztliche Leiter Rettungsdienst Abschnitt 3 - Landrettung Abschnitt 4 - Luftrettung, Berg- und Höhlenrettung, Wasserrettung Abschnitt 5 - Großschadenslagen, Großveranstaltungen Dritter Teil - Genehmigung Abschnitt 1 - Genehmigungspflicht und -verfahren Abschnitt 2 - Übertragung der Genehmigung Vierter Teil - Finanzierung des Rettungsdienstes Abschnitt 1 - Grundlagen Abschnitt 2 - Finanzierung des öffentlichen Rettungsdienstes Fünfter Teil - Allgemeine Regelungen für die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen Sechster Teil - Schiedsstellen Siebenter Teil - Behördenzuständigkeiten und Aufsicht Achter Teil - Rechtsverordnungen, Ordnungswidrigkeiten Neunter Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
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