
von Ronny Studier
Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung – LKrO) Vollzitat nach RedR: Landkreisordnung (LKrO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 826, BayRS 2020-3-1-I), die zuletzt durch 2 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist. Rechtsstand: 09. März 2021 Inhalt: Erster Teil - Wesen und Aufgaben des Landkreises 1. Abschnitt - Begriff, Benennung und Hoheitszeichen 2. Abschnitt - Wirkungskreis 3. Abschnitt - Kreisgebiet 4. Abschnitt - Kreisangehörige 5. Abschnitt - Kreishoheit Zweiter Teil - Verfassung und Verwaltung des Landkreises 1. Abschnitt - Kreisorgane und ihre Hilfskräfte a) Der Kreistag b) Der Kreisausschuß und die weiteren Ausschüsse c) Der Landrat und sein Stellvertreter d) Das Landratsamt und die Kreisbediensteten 2. Abschnitt - Geschäftsgang 3. Abschnitt - Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben Dritter Teil - Landkreiswirtschaft 1. Abschnitt - Haushaltswirtschaft 2. Abschnitt - Kreditwesen 3. Abschnitt - Vermögenswirtschaft a) Allgemeines b) Vom Landkreis verwaltete nichtrechtsfähige (fiduziarische) Stiftungen 4. Abschnitt - Unternehmen des Landkreises 5. Abschnitt - Kassen- und Rechnungswesen 6. Abschnitt - Prüfungswesen Vierter Teil - Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel 1. Abschnitt - Rechtsaufsicht und Fachaufsicht 2. Abschnitt - Rechtsmittel Fünfter Teil - Übergangs- und Schlußvorschriften
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